Es hat gekracht? Übergeben Sie direkt an uns!

Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust – lassen Sie uns als Experten Ihre Interessen vertreten.

Bestmögliche Abwicklung von Anfang an

Wir haben exzellente Erfahrungen in der erfolgreichen Abwicklungen von einigen tausend Verkehrsunfallangelegenheiten. Nur in den seltensten Fällen war es notwendig, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil unsere Korrespondenz mit Versicherungen, Polizei und Behörden von Anfang an zielführend ist. Dabei sind die möglichen Ansprüche wie

  • Reparaturaufwand,
  • Wertminderung,
  • Abschlepp- und Bergungskosten,
  • Sachverständigengebühren,
  • Nutzungsausfall,
  • Mietwagenkosten
  • oder sonstige Sachschäden

genauso unterschiedlich, wie das Regulierungsverhalten von weit über 80 in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherungsgesellschaften.



Forsa-Umfrage: Versicherer regulieren Schäden immer schlechter

Nach unseren Erfahrungen verhalten sich gegnerische Versicherungen eindeutig mit dem Ziel, Ansprüche möglichst gering zu halten oder oftmals auch verzögert zu regulieren. Das ist im Übrigen auch das Ergebnis einer Umfrage des Forsa-Institutes bei 1.257 Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaft Versicherung und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 18. November 2014.

47 % meiner Kollegen sind der Ansicht, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den letzten fünf Jahren deutlich verschlechtert hat. Besonders betroffen ist die Regulierung von Autounfällen. Hier sind sogar 74 % der Anwälte der Meinung, dass die Regulierung heute insgesamt schlechter läuft als in der Vergangenheit. Bemängelt werden vor allem längere Bearbeitungszeiten sowie unberechtigte Kürzungen oder Zurückweisungen von Leistungen.

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Anwalt

Viele Geschädigte sind nach unserer Auffassung hier überfordert, weil die Versicherungsunternehmen oft ihr überlegenes Wissen ausnutzen und versuchen, durch Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten bereits kurz nach dem Unfall das Heft in der Hand zu behalten. Bitte beachten Sie, dass Sie als Geschädigter berechtigt sind, einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Dies ist ein Teil Ihrer Ansprüche.

Folgendes hat sich durch die Forsa-Umfrage bestätigt: Schaltet das Unfallopfer einen Verkehrsanwalt ein, werden seine Ansprüche in über der Hälfte aller Fälle vom Kfz-Versicherer voll beglichen. In weiteren 30 % der Fälle wird ein Vergleich ausgehandelt. Nur in 14 % aller durch die Befragten genannten Fälle kam es zu einem klärenden Gerichtsverfahren, wie in der Forsa-Umfrage richtig festgestellt wurde.

Weit mehr als reine Unfallabwicklung

Deshalb haben die Geschädigten immer einen Vorteil, wenn sie zur Regulierung ihres Unfallschadens uns einschalten. Unsere Beratung geht weit über das hinaus, was reine Unfallabwicklung ist. Wir bemühen uns darum, die für Sie beste Lösung zu finden und beraten Sie, ob

  • es wirtschaftlich Sinn macht, den Schaden fiktiv abzurechnen;
  • es günstiger ist, den Schaden mit Ihrer Vollkaskoversicherung abzurechnen;
  • wie die Chancen aussehen bei einer Abrechnung über das Quotenvorrecht bei einem etwaigen Mitverschulden und bestehender Vollkaskoversicherung oder
  • ob Sie die Möglichkeit haben, trotz eines rechnerischen Totalschadens das Fahrzeug im Rahmen der sogenannten Opfergrenze reparieren lassen.

Service: Downloads Mandanteninformation

Wir haben Ihnen an dieser Stelle in kompakter Form die wichtigsten Infos zu folgenden Themen als PDF-Download hinterlegt:

„Was lange währt, wird endlich gut. Vielen Dank an dieser Stelle für die perfekte Unterstützung durch Ihre Kanzlei bei der Schadensabwicklung. Wir sind froh, dass wir Sie bei diesem Fall eingeschaltet haben. Wie wäre es sonst ausgegangen?”

Marcus B.
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